Carmignac

Schreiben an die anteilsinhaber des fonds Carmignac Portfolio Grande Europe

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VERSCHMELZUNG DES FONDS

CARMIGNAC EURO-ENTREPRENEURS

MIT DEM FONDS

CARMIGNAC PORTFOLIO GRANDE EUROPE


Luxemburg, den 28. Oktober 2022

MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER


1. EINLEITUNG



Sehr geehrter Anteilsinhaber,

wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Es ist uns eine Ehre, Sie zu den Anteilsinhabern des „Carmignac Portfolio Grande Europe“ zählen zu dürfen.

Zudem möchten wie Sie von dem Beschluss von Carmignac Gestion und Carmignac Gestion Luxembourg in Kenntnis setzen, den französischen Investmentfonds „Carmignac Euro-Entrepreneurs“ mit dem „Carmignac Portfolio Grande Europe“ zu verschmelzen.

Im Rahmen dieser Transaktion erhalten die Anteilsinhaber des aufgenommenen Fonds „Carmignac Euro-Entrepreneurs“ Anteile des aufnehmenden Fonds „Carmignac Portfolio Grande Europe“. Da Sie ein Anteilsinhaber des „Carmignac Portfolio Grande Europe“ sind, ändert sich für Sie nichts.

Diese Mitteilung wurde herausgegeben und an Sie versandt, um Ihnen angemessene und genaue Informationen hinsichtlich der Verschmelzung zur Verfügung zu stellen, damit Sie sich ein fundiertes Urteil über die Auswirkungen der Transaktion auf Ihre Anlage bilden können.

Unbeschadet der Mitteilungsanforderungen und des Rechts auf eine kostenlose Rücknahme bzw. einen kostenlosen Umtausch wird die Verschmelzung automatisch abgewickelt und bedarf nicht Ihrer vorherigen Genehmigung oder Zustimmung.

Sollten Sie mit der geplanten Verschmelzung nicht einverstanden sein, sind Sie, wie in dieser Mitteilung nachfolgend genauer beschrieben, dazu berechtigt, eine kostenlose Rücknahme Ihrer Anteile zu verlangen.

Sollten beim Lesen dieser Mitteilung Fragen auftauchen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachberater.


2. UMFANG DER VERSCHMELZUNG



Beim Carmignac Euro-Entrepreneurs handelt es sich um einen in Frankreich gegründeten Investmentfonds französischen Rechts (Fonds Commun de Placement, FCP), der der EU-Richtlinie 2009/65/EG unterliegt und von der französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers, AMF) zugelassen wurde. Verwaltet wird der Fonds von Carmignac Gestion S.A.

Carmignac Portfolio Grande Europe ist ein Teilfonds der SICAV Carmignac Portfolio, einem in Luxemburg ansässigen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in seiner jeweils gültigen Fassung (das „Gesetz von 2010“) zugelassen wurde.

Die Bedingungen für diese Transaktion wurden im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der OGAW-Richtlinie herausgegeben und von beiden Aufsichtsbehörden, der AMF sowie der CSSF, genehmigt.


3. ART DER VERSCHMELZUNG



Im Rahmen der Verschmelzung wird am 2. Dezember 2022 der Carmignac Euro-Entrepreneurs (i) seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an den Carmignac Portfolio Grande Europe übertragen und (ii) ohne Liquidation aufgelöst.

Das bedeutet Folgendes:

a. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Carmignac Euro-Entrepreneurs werden, wie in diesem Verschmelzungsplan näher beschrieben, auf den Carmignac Portfolio Grande Europe oder gegebenenfalls an die Verwahrstelle der SICAV, d. h. BNPP, Luxembourg Branch (die „Verwahrstelle“), übertragen;

b. Die Anteilsinhaber der entsprechenden Anteilsklassen des Carmignac Euro-Entrepreneurs werden zu Anteilsinhabern der entsprechenden Anteilsklassen des Carmignac Portfolio Grande Europe; und

C. Der Carmignac Euro-Entrepreneurs hört am 2. Dezember 2022 auf zu existieren.


4. HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG DER VERSCHMELZUNG



Für die Verschmelzung gibt es zwei Gründe:

  • Das verwaltete Vermögen des Carmignac Euro-Entrepreneurs betrug zum 31. Mai 2022 weniger als 150 Mio. Euro, und die Entwicklungsperspektiven der Strategie scheinen nun begrenzt;
  • Sowohl der Carmignac Euro-Entrepreneurs als auch der Carmignac Portfolio Grande Europe werden vom selben Investmentteam für europäische Aktien verwaltet. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Fonds in Bezug auf das Portfoliomanagement betrifft das Anlageuniversum, wobei der Carmignac Euro-Entrepreneurs vorwiegend in Aktien von Unternehmen mit geringer und mittlerer Kapitalisierung anlegt, während der Carmignac Portfolio Grande Europe vor allem in große Unternehmen investiert
  • Eine höhere Wertentwicklung des Carmignac Portfolio Grande Europe in den vergangenen fünf Jahren

Wertentwicklung des Carmignac Euro Entrepreneurs A EUR Acc
In dem empfohlenen Mindestanlagezeitraum von fünf Jahren verzeichnete der Carmignac Euro- Entrepreneurs eine kumulative Nettoperformance von +9,78% (gegenüber +19,25% für den Referenzindikator), d. h. eine annualisierte Wertentwicklung von +1,88% (gegenüber +3,58% für den Referenzindikator) (Stand: 31.08.2022).

Wertentwicklung des Carmignac Portfolio Grande Europe A EUR Acc
In dem empfohlenen Mindestanlagezeitraum von fünf Jahren verzeichnete der Carmignac Portfolio Grande Europe eine kumulative Nettoperformance von +36,49% (gegenüber +25,92% für den Referenzindikator), d. h. eine annualisierte Wertentwicklung von +6,42% (gegenüber +4,71% für den Referenzindikator) (Stand: 31.08.2022).

Aus diesen Gründen sind die Verwaltungsgesellschaften zu dem Schluss gekommen, dass den Interessen der Anteilsinhaber besser Rechnung getragen wird, wenn die beiden Fonds verschmolzen werden.


5. EINLEITUNG



Die Verschmelzung wird keine absehbaren Auswirkungen auf die Anteilsinhaber des Carmignac Portfolio Grande Europe haben.

Bei Umsetzung der Verschmelzung werden die Anteilsinhaber des Carmignac Portfolio Grande Europe dieselbe Zahl an Anteilen wie vor der Transaktion halten, und es wird sich nichts an den mit diesen Anteilen verbundenen Rechten ändern.

Die Umsetzung der Verschmelzung wirkt sich nicht auf die Anlagestrategie, das Risikoprofil oder die Gebührenstruktur des Carmignac Portfolio Grande Europe aus und hat weder Änderungen an der Satzung oder dem Verkaufsprospekt von Carmignac Portfolio noch an den wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Documents, KIID) des Fonds zur Folge.

Nach Abschluss der Verschmelzung nimmt der Umfang der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Carmignac Portfolio Grande Europe infolge der Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Carmignac Euro-Entrepreneurs auf letzteren zu.


6. DATUM DES INKRAFTTRETENS



Die Verschmelzung wird zum 2. Dezember 2022 wirksam.


7. VERFAHRENSTECHNISCHE ASPEKTE



Am 2. Dezember 2022 werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Carmignac Euro- Entrepreneurs an den Carmignac Portfolio Grande Europe übertragen. An die Anteilsinhaber des Carmignac Euro-Entrepreneurs, deren gegenwärtige Anteile annulliert werden, werden bis dahin neue Anteile des Carmignac Portfolio Grande Europe ausgegeben.

Alle aufgelaufenen Erträge des Carmignac Euro-Entrepreneurs werden seinem endgültigen Nettoinventarwert hinzugerechnet und im Nettoinventarwert der entsprechenden Anteilsklassen des Carmignac Portfolio Grande Europe nach dem 2. Dezember 2022 berücksichtigt.

Gegebenenfalls wird die kumulierte erfolgsabhängige Provision des Carmignac Euro-Entrepreneurs kristallisiert und an den Carmignac Portfolio Grande Europe als Verbindlichkeit übertragen. Die erfolgsabhängige Provision des Carmignac Euro-Entrepreneurs wird gemäß den im Verkaufsprospekt festgelegten Bedingungen berechnet.

Bitte beachten Sie ferner, dass die Zeichnung von Anteilen des Carmignac Portfolio Grande Europe nicht ausgesetzt wird.


8. NEUGEWICHTUNG DER PORTFOLIOS



Die Verschmelzung wird keine wesentlichen Auswirkungen auf das Portfolio des Carmignac Portfolio Grande Europe haben, und es ist weder vor noch nach der Verschmelzung eine Neugewichtung des Portfolios des Fonds beabsichtigt. Die Verschmelzung wird einen Zufluss von Barmitteln und Wertpapieren in den Fonds zur Folge haben, und die Barmittel werden im Einklang mit seiner Anlagepolitik investiert.


9. KOSTEN DER VERSCHMELZUNG



Die Verwaltungsgesellschaften tragen die mit der Vorbereitung und dem Abschluss der Verschmelzung verbundenen Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten.


10. PRÜFUNGSBERICHT



Ein Abschlussprüfer muss die für die Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten angewandten Kriterien und die Berechnungsmethode des Umtauschverhältnisses für die Verschmelzung sowie des tatsächlichen Umtauschverhältnisses für die Verschmelzung (wie gemäß diesem Verschmelzungsplan festgelegt) am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses für die Verschmelzung validieren.

Eine Kopie des Prüfungsberichts / der Prüfungsberichte wird den Anteilsinhabern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt und auch an die CSSF gesandt.


11. BESTÄTIGUNG DER VERWAHRSTELLE



Die Verwahrstelle hat in Übereinstimmung mit Artikel 70 des Gesetzes von 2010 eine Bestätigung ausgestellt, in der sie bestätigt, dass sie die Art der Verschmelzung und die beteiligten OGAW sowie das Datum des Inkrafttretens überprüft hat und dass die für die Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bzw. den Umtausch der Anteile geltenden, hierin dargelegten Bestimmungen die Anforderungen des Gesetzes von 2010 erfüllen.


12. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN



Aller Voraussicht nach wird diese Verschmelzung keine steuerlichen Konsequenzen für die Anteilsinhaber haben. Wenn Sie Fragen zu den vorstehend beschriebenen Änderungen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater in Verbindung:

Wenn Sie ein Vertriebspartner von Carmignac sind und Ihre Kunden Fragen hierzu haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem lokalen Vertreter für professionelle Anleger in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Eric HELDERLE
Verwaltungsratsmitglied

Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB


ISIN : LU 0099161993 ; LU 0807688931 ; LU 0807689079 ; LU 0807689152 ; LU 0294249692 ; LU 0992628775 ; LU 0992628858 ; LU 2139905785 ; LU 0992628932 ; LU 0992629070 ; LU 2420652633 ; LU 2420652807 ; LU 2420652989 ; LU 2154448133 ; LU 1623761951 ; LU 2206982626 ; LU 2212178615