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Gesetzlich vorgeschriebene informationen

Gesetzlich vorgeschriebene informationen


VERFAHRENSTECHNISCHE INFORMATIONEN

– Richtlinie zur bestmöglichen Auswahl von Finanzintermediären
– Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten
– Abstimmungsrichtlinie
– Bericht über Vermittlungsgebühren im Jahr 2011
– Behandlung von Kundenreklamationen

1. Richtlinie zur bestmöglichen Auswahl von Finanzintermediären

Sämtliche Anbieter von Anlagedienstleistungen sind verpflichtet, bei der Ausführung von Aufträgen infolge von Anlageentscheidungen in Verbindung mit Portfolios stets im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln.

In diesem Zusammenhang ist Carmignac Gestion in seiner Eigenschaft als Vermögensverwaltungsgesellschaft im Allgemeinen und aufgrund der Art seiner Geschäftstätigkeit im Besonderen zur Auswahl von Finanzintermediären verpflichtet, deren Richtlinien zur Ausführung von Kundenaufträgen das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen auf Rechnung seiner Kunden gewährleistet.
Gleichwohl ist Carmignac Gestion für die bestmögliche Ausführung bestimmter direkt auf dem Markt vorgenommener Transaktionen verantwortlich.

Gemäß den Vorschriften hat CARMIGNAC GESTION Richtlinien zur Ausführung von Aufträgen eingeführt, die bei der Ausführung von Kundenaufträgen das bestmögliche Ergebnis gewährleisten sollen. Die Richtlinien zur Ausführung von Aufträgen sehen insbesondere vor, dass die Aufträge erfasst sowie unter Berücksichtigung der Marktbedingungen zügig und genau ausgeführt werden.
Die genannten Richtlinien zur Ausführung von Aufträgen beruhen auf folgenden Grundsätzen:
– einem genormten Verfahren zur Auswahl von Finanzintermediären und Gegenparteien;
– einem Verfahren zur Auswahl von Ausführungsorten;
– einem Verfahren zur Analyse und Auswahl der von den Anbietern im Rahmen des Grundsatzes der bestmöglichen Ausführung (Best Execution) erstellten Berichte.

Carmignac Gestion wendet bei der Auswahl von Finanzintermediären einen auf mehreren Kriterien beruhenden Ansatz an, der die bestmögliche Ausführung von Börsenaufträgen gewährleistet.

Die geltenden Kriterien sind sowohl quantitativer als auch qualitativer Natur. Sie sind jeweils von den Märkten abhängig, auf denen die Finanzintermediäre ihre Dienstleistungen anbieten. Dies gilt für geografische Zonen (auf weltweiter, paneuropäischer und nationaler Ebene tätige Intermediäre) ebenso wie für verschiedene Finanzinstrumente (auf Aktien- oder Zinsmärkte, Wandelanleihen oder Derivate spezialisierte Intermediäre).

Sämtliche Analysekriterien unterliegen einer Bewertung, der ein Gewichtungskoeffizient zugewiesen wurde. Dies ermöglicht die Vergabe einer Gesamtnote für jeden Finanzintermediär und die anschließende Aufstellung eines Rankings sämtlicher analysierten Intermediäre, um schließlich eine Liste ausgewählter Finanzintermediäre zu erstellen.

Die Analysekriterien berücksichtigen insbesondere finanzielle Stabilität, Schnelligkeit und Qualität bei der Ausführung von Aufträgen, Vermittlungsgebühren sowie die Verfügbarkeit und die Eigeninitiative der Ansprechpartner.
Die Bewertungstabellen für Finanzintermediäre werden jährlich aktualisiert. Dementsprechend wird auch die Liste der ausgewählten Finanzintermediäre einer jährlichen Prüfung unterzogen.
Wir werden Sie über sämtliche wichtigen Änderungen unserer Auswahlrichtlinien informieren und Ihnen auf der folgenden Website eine aktualisierte Version der Auswahlrichtlinien zur Verfügung stellen: www.carmignac.de

2. Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten

Carmignac Gestion verfügt gemäß den geltenden Vorschriften über eine Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten und ergreift sämtliche Maßnahmen, die zur Identifizierung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Anlagedienstleistungen, damit verbundenen Leistungen oder der Verwaltung von OGAW erforderlich sind.
Die Identifikation potenzieller Interessenkonflikte führte zur Erstellung einer Klassifizierung von Interessenkonflikten. Diese Klassifizierung erfasst sämtliche Situationen, die Anlass zu Interessenkonflikten geben oder geben könnten.
Sie ermöglicht die Identifikation und gegebenenfalls die angemessene Handhabung potenzieller Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen den Interessen von Carmignac Gestion und den Interessen der Kunden oder zwischen den Interessen mehrerer Kunden auftreten könnten.

Dazu zählen insbesondere die Identifizierung und Kontrolle folgender Interessenkonflikte:

– Beteiligung eines Mitarbeiters an einer oder mehreren Anlagedienstleistungen, die von der Vermögensverwaltungsgesellschaft angeboten werden;
– Trennung von Aktivitäten, die potenziell Interessenkonflikte erzeugen könnten (beispielsweise Eigenhandel und Handel auf fremde Rechnung);
– Verbreitung vertraulicher oder eingeschränkt zugänglicher Informationen innerhalb der Vermögensverwaltungsgesellschaft;
– gesellschaftliche Ämter, die von Mitarbeitern der Vermögensverwaltungsgesellschaft privat oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ausgeübt werden;
– Provisionen für durch die Verwaltungsgesellschaft oder zu ihren Gunsten erbrachte Leistungen oder ausgeübte Tätigkeiten;
– Vergütungsweise der Mitarbeiter im Rahmen des Vertriebs von Finanzprodukten;
– Vergünstigungen oder Präsente, die Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten;
– Risiko von Interessenkonflikten in Verbindung mit dem Auswahlverfahren von Finanzintermediären oder Anbietern;
– Einführung eines Verfahrens zur Handhabung von Vorfällen, die den Vorrang der Interessen des Kunden wahren sollen;
– Einführung eines Verfahrens für Transaktionen auf eigene Rechnung;
– Einführung eines Verfahrens für Geschenke an und/oder von Kunden und Anbieter(n).

3. Abstimmungsrichtlinie

Die Abstimmungsrichtlinie von CARMIGNAC GESTION wird im vorliegenden Dokument ausgeführt. Sie tritt auf unbestimmte Zeit und für das gesamte Spektrum der von CARMIGNAC GESTION verwalteten OGAW in Kraft. Die Abstimmungsrichtlinie enthält die Hauptgrundsätze, die in der Regel für Abstimmungen gelten.

a) Organisation von Carmignac Gestion im Hinblick auf die Ausübung der Stimmrechte

Das Managementteam ist das für Entscheidungen über abgegebene Stimmen zuständige Organ. Es fasst seine Beschlüsse entweder in den Sitzungen der Managementausschüsse oder auf individueller Basis unter Berücksichtigung der in der vorliegenden Abstimmungsrichtlinie ausgeführten Grundsätze.

Die Abteilung Middle Office Actif ist das für die Umsetzung und Weiterverfolgung der vorgelegten Beschlüsse zuständige Organ. Sie unterstützt das Managementteam bei der Ausübung der Stimmrechte (Verwaltung der Abstimmungsmitteilungen, Anforderung von Abstimmungsdokumenten, Rücksendung der von den Managern ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente ...).

b) Grundsätze zur Festlegung der Ausübung von Stimmrechten

CARMIGNAC GESTION übt Stimmrechte in Verbindung mit den in den OGAW vorhandenen Titeln aus, die von CARMIGNAC GESTION gehalten werden, sofern Risiken im Hinblick auf die Änderung der Strategie der betreffenden Unternehmen eintreten. Diese Risiken können sich wie folgt äußern:
– Änderung der Mehrheitsverhältnisse der Aktionäre;
– Fusion oder Übernahme;
– Wechsel der Unternehmensleitung;
– Umstrukturierung ...

Nach der Identifikation derartiger Risiken besteht das Ziel von CARMIGNAC GESTION in einer Einflussnahme auf die Unternehmen, die eine erhebliche Position im Fonds ausmachen. Dementsprechend nimmt CARMIGNAC GESTION sein Stimmrecht wahr, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
– Die Verwaltungsgesellschaft hält über seine OGAW mehr als 2% des Unternehmenskapitals.
– Die Position entspricht einem Anteil von mehr als 5% an einem Fonds.

c) Richtlinie zur Ausübung von Stimmrechten

Die Richtlinie zur Ausübung von Stimmrechten von CARMIGNAC GESTION dienen der Wahrung der Interessen der Inhaber von OGAW-Anteilen. Zu diesem Zweck bevorzugt CARMIGNAC GESTION im Hinblick auf Abstimmungen zu Unternehmen, die in den Geltungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen, bei der Stimmabgabe:
– die Einführung von grundlegenden Verfahrensweisen zur effizienten Unternehmensführung;
– die Rechte der Aktionäre und der Hauptfunktionen der Kapitaleigner;
– die Gleichbehandlung aller Aktionäre;
– die Rolle der verschiedenen an der Unternehmensführung beteiligten Parteien;
– Transparenz und Informationsverbreitung;
– Rechenschaftspflicht des Verwaltungsrats.

d) Verfahren zur Identifizierung, Vorbeugung und Handhabung von Interessenkonflikten, die die freie Ausübung des Stimmrechts beeinträchtigen könnten

Der Ethikkodex von Carmignac Gestion definiert für sämtliche Mitarbeiter des Managementteams Fälle, in denen Interessenkonflikte auftreten könnten.

e) Art der Ausübung von Stimmrechten, beispielsweise durch Teilnahme an Versammlungen, Berufung auf Vollmachten ohne Angabe des Vollmachtnehmers oder Abstimmung per Briefwahl

Die Ausübung von Stimmrechten erfolgt überwiegend durch Briefwahl.

f) Erstellung von Berichten über die Ausübung des Stimmrechts für Kunden

Berichte werden einmal pro Jahr innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahrs erstellt. Die Berichte enthalten quantitative Elemente und Zusammenfassungen zur Ausübung der Stimmrechte während des vergangenen Geschäftsjahrs. Sie können auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft eingesehen werden.

4. Bericht über Vermittlungsgebühren für das Jahr 2012

Wenn Carmignac Gestion Dienstleistungen zur Unterstützung von Anlageentscheidungen und zur Auftragsausführung in Anspruch nimmt und die Vermittlungsgebühren im Vorjahr mehr als 500.000 EUR betragen haben, erstellt das Unternehmen ein Dokument mit dem Titel „Bericht über Vermittlungsgebühren“.

a) Bedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Unterstützung von Anlageentscheidungen und zur Auftragsausführung

Im Laufe des Jahres 2012 hat Carmignac Gestion im Rahmen von Provisionsaufteilungsvereinbarungen Dienstleistungen zur Unterstützung von Anlageentscheidungen und zur Auftragsausführung in Anspruch genommen.

b) Verteilung der Vermittlungsgebühren auf die Auftragsausführung und die Unterstützung von Anlageentscheidungen

Vermittlungsgebühren für die Annahme, Weiterleitung und Ausführung von Aufträgen: 34%
Vermittlungsgebühren für die Unterstützung von Anlageentscheidungen und die Auftragsausführung: 66%
Bei der Ermittlung dieser Verteilung wurde der gesamte im Rahmen von OGAW und Vermögensverwaltungsmandaten verwaltete Vermögensbestand berücksichtigt.

c) Prozentualer Anteil der im Rahmen von Provisionsaufteilungsvereinbarungen an Dritte gezahlten Gebühren im Jahr 2011

Der Anteil der Gebühren, die im Rahmen von Dienstleistungen zur Unterstützung von Anlageentscheidungen und zur Auftragsausführung über Provisionsaufteilungsvereinbarungen an Dritte gezahlt wurden, liegt bei 6,7% der 2012 insgesamt bezahlten Vermittlungsgebühren für Aktien und Kapitalwerte.

d)   Maßnahmen zur Vermeidung oder Beilegung potenzieller Interessenkonflikte bei der Auswahl von Dienstleistern

Die Auswahl und Bewertung der Dienstleister erfolgt ordnungsgemäß im Rahmen des Verfahrens zur Auswahl von Finanzintermediären und der Richtlinie über Interessenskonflikte.

5. Behandlung von Kundenreklamationen

CARMIGNAC GESTION hat einen operativen Ablauf zur schnellen und effizienten Behandlung von kundenseitigen Reklamationen geschaffen, den sie laufend aktualisiert. Sämtliche Reklamationen können an CARMIGNAC GESTION, 24 place Vendôme, Paris, Frankreich, gesendet werden. Ab Erhalt der Reklamation bestätigt die Gesellschaft für Portfoliomanagement deren Eingang innerhalb von maximal zehn Arbeitstagen, sofern der Kunde nicht schon innerhalb dieser Frist eine Antwort bekommt. Außer im Fall ungewöhnlicher und gerechtfertigter Umstände lässt sie dem Kunden innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Reklamation eine Antwort zukommen. Besteht weiterhin Uneinigkeit, kann der Kunde eine Vermittlungsstelle kontaktieren, darunter den Vermittler der französischen Marktaufsichtsbehörde AMF. Die Adresse des Vermittlers der AMF lautet wie folgt: Autorité des marchés financiers, Médiateur de l'AMF, 17 place de la Bourse 75082 PARIS CEDEX 02. Das Antragsformular für eine Vermittlung durch die AMF sowie die Vermittlungscharta können unter http://www.amf-france.org. aus dem Internet heruntergeladen werden.

CARMIGNAC GESTION S.A.

Aktiengesellschaft, Portfolioverwaltungsgesellschaft (Zulassungsnummer GP 97-08 vom 13.03.1997 bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers (AMF), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister der Stadt Paris unter der Nummer 349.501.676 mit einem Stammkapital von 15.000.000 EUR
Geschäftssitz: 24, place Vendôme, 75001 Paris
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Edouard CARMIGNAC
Verantwortlicher Herausgeber: Eric Helderlé
Hosting: L'île des Médias – 15 rue de la Banque – 75002 – Paris